Eine 43-jährige Ford-Fahrerin fuhr am Donnerstag kurz nach 16 Uhr zwischen Stöckenhof und Königsbronnhof und überholte unweit des dortigen Wanderparkplatzes trotz Überholverbot ein vorausfahrendes Auto. Bei der späteren Polizeikontrolle ergab sich bei der Überprüfung der Fahreignung, dass die Autofahrerin unter Drogeneinwirkung stand. Von der Polizei wurde die Weiterfahrt untersagt und zur Feststellung ihrer Fahrtüchtigkeit eine Blutuntersuchung veranlasst. Der Autofahrerin drohen nun ein Bußgeld und ein Fahrverbot.

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen (ots)

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Von NewsBK