Am Sonntag gegen 0:50 Uhr wurde eine 29-jährige Frau in der Kirchberger Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Frau deutlich unter Alkoholeinfluss stand.In der am Sonntagmittag veröffentlichten Pressemeldung war von einem Wert, der „deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 1,1 Promille“ gelegen habe, die Rede, was zu Irritationen führte.An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass die Promillegrenze für Kraftfahrzeugführer tatsächlich bei 0,5 Promille liegt (Ausnahmen während der Probezeit und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren, hier gilt die 0,0 Promille-Grenze), sollten Ausfallerscheinungen hinzukommen, drohen bereits ab 0,3 Promille entsprechende Sanktionen. Ab 1,1 Promille macht sich der Kraftfahrzeugführer in jedem Fall eines Vergehens strafbar, während es sich beim Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille um eine Ordnungswidrigkeit handelt – immer vorausgesetzt, der Fahrer zeigt keine Ausfallerscheinungen.Anbei die ursprüngliche Meldung:Aspach: Zu tief ins Glas geguckt und danach mit dem Auto unterwegsAm Sonntagmorgen, gegen 00:50 Uhr, befuhr eine 29jährige VW-Fahrerin die Kirchberger Straße und wurde dort einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei machte die Frau einen leicht verwirrten und überraschten Eindruck. Sie benötigte außerdem für die Aushändigung ihrer Papiere sehr viel Zeit. Da die Polizeistreife zudem leichten Alkoholgeruch in der Atemluft der Frau festgestellte, wurde ihr ein Alkoholtest angeboten. Dieses lag deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 1,1 Promille. Es folgten eine Blutentnahme im Krankenhaus, die Beschlagnahme des Führerscheins und der Fahrzeugschlüssel sowie eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen (ots)

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Von NewsBK