Aufgrund eines anonymen Hinweises bei der Kriminalpolizei ergab sich gegen einen 53-jährigen Mann aus Kernen im Remstal der Verdacht, im Besitz kinderpornografischer Bilddateien zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart erließ das Amtsgericht Stuttgart einen Durchsuchungsbeschluss, der am Dienstag, den 21.06.2022 durch die Kriminalpolizei Waiblingen an der Wohnadresse des Tatverdächtigen vollzogen wurde. Hierbei konnten 34 Datenträger aufgefunden und beschlagnahmt werden. Der Tatverdächtige räumte bereits vor Ort ein, dass sich auf den Datenträgern kinderpornografisches Material befinde. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er auf Weisung der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf freien Fuß entlassen.

Kinderpornografie ist wie Jugendpornografie weltweit geächtet. Denn sie zeigt sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Deswegen sollten Darstellungen, die einem im Internet begegnen, konsequent gemeldet werden.

Erwachsene, aber immer mehr auch Kinder und Jugendliche werden in der digitalen Welt mit Kinderpornografie konfrontiert. Solche Bilder und Videos zeigen realen sexuellen #Kindesmissbrauch und werden in sozialen Netzwerken oder über Messenger wie #WhatsApp verbreitet.

Entsprechende Verhaltenshinweise im Verdachtsfall finden Sie im online unter

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen (ots)

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Von NewsBK