Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen Vodafone eingereicht. Der Vorwurf lautet auf rechtswidrige Preiserhöhungen. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an der Sammelklage zu beteiligen, und bereits in den ersten Tagen haben sich Zehntausende gemeldet.
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Seit etwa zwei Wochen ist die Teilnahme an der Sammelklage möglich. Mehr als 40.445 Menschen haben ihr Interesse bekundet. Am 23. April gab das Bundesamt für Justiz bekannt, dass die Klage nun zur Anmeldung offensteht. Verbraucher und kleine Unternehmen können seitdem ihre Ansprüche geltend machen. Bis zum 30. April haben dies laut dpa bereits 40.445 mutmaßlich Geschädigte getan.
Wer sich anschließen möchte, muss sich im Klageregister des Justizministeriums eintragen. Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich.
Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht. Sie richtet sich gegen die Preiserhöhungen von Vodafone, die der vzbv als rechtswidrig ansieht. Im Frühjahr 2023 erhöhte der Konzern die Preise für Festnetz-Tarife um fünf Euro pro Monat. Dies betraf Internet über Fernsehkabel und VDSL, nicht jedoch FTTH oder Mobilfunktarife.
Vodafone gewährte zwar ein Sonderkündigungsrecht, aber das war den Verbraucherschützern nicht genug. Ihrer Meinung nach hätte Vodafone die Preise nicht ohne Zustimmung der Kunden erhöhen dürfen. Vodafone hingegen weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf die Aufnahme der Preisänderungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dem Verfahren wird eine Signalwirkung zugesprochen, da es eines der ersten ist, das auf dem Bundesgesetz zu Sammelklagen basiert. Dieses Gesetz soll Verbrauchern helfen, ihre Rechte gegenüber großen Unternehmen besser durchzusetzen. Die Musterfeststellungsklage gab es in Deutschland bereits vor der EU-Richtlinie von 2020, die Sammelklagen in allen Mitgliedsländern ermöglichte. Das deutsche Recht wurde jedoch angepasst und die Fristen für die Teilnahme an Sammelklagen verlängert.

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen (ots)
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