Am Mittwoch kam es zu einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Es befand sich gegen 23.05 Uhr ein Motorflugzeug des Herstellers Swearingen SA 227 aus östlicher Richtung kommend auf dem Landeanflug zum Flughafen Stuttgart. Als sich die Frachtmaschine auf einer Höhe von 4000 Fuß befand, wurde sie Ziel einer Laser-Attacke. Die beiden Piloten wurden mehrfach mit einem grünen Laser angestrahlt, wobei auch ein Pilot geblendet wurde. Es kam glücklicherweise zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Piloten, so dass das Flugzeug wie geplant sicher um 23.16 Uhr gelandet werden konnte. Der Laserstrahl wurde von den Piloten im nördlichen Stadtgebiet von Schorndorf lokalisiert. Wegen der Laserblendung wurde von der Polizei ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei weist nochmals auf die Gefährlichkeit von Laserblendungen im Flugverkehr hin.

Es handelt sich um keine „Dummen-Jungen-Streiche“ sondern um ausgewachsene Gefährdungen des Luftverkehrs, deren Folgen nicht abschätzbar sind. Bei derartigen Delikten könnten nachfolgende Straftatbestände erfüllt sein:

– § 223 StGB Körperverletzung
– § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
– § 226 StGB Schwere Körperverletzung
– § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
– §§ 315, 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Straßen
und Schienenverkehr
– § 316c StGB Angriff auf den Luftverkehr
Insbesondere in der Flugphase von Start und Landung wird den Piloten eine hohe Aufmerksamkeit im Cockpit abverlangt. Jede Störung, worunter auch eine plötzliche Laserblendung zu zählen ist, kann zu fatalen Folgen führen, weil die Verantwortlichen im Cockpit ihre Instrumente nicht mehr bedienen können. In solchen Fällen stellt das Durchstarten der Maschine noch das kleinste Problem dar. Auch Schädigungen an den Augen der Insassen sind möglich.

Laserblendungen können jedoch im ungünstigsten Fall zu einem Absturz des Luftfahrzeugs führen.

Jeder der einen Laserstrahl auf ein Luftfahrzeug richtet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich strafbar machen kann; aber noch schlimmer, dass er Menschen an Leib, Leben und Gesundheit gefährdet.

Die Kripo Waiblingen hat die Ermittlungen zu dem Vorfall übernommen und bittet zur Ermittlung des Tatverdächtigen um sachdienliche Hinweise, die unter Tel. 07361/5800 entgegengenommen werden.

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen (ots)

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Von NewsBK